Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten
Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde
für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.), die vorher nicht besprochen worden, werden zusätzlich berechnet und gehen
zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion
in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung
fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend
dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind
die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder
die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
2. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zu ordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Foto-Atelier & Kreativstübchen - Simone Mellwig| Am Falkenhorst 13 |
56075 Koblenz Alt-Karthause s-mellwig@gmx.de
Telefon: 0261-95218541 Handy: 0177-1888492