AGB

                                             Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 
Foto-Atelier & Kreativstübchen
Simone Mellwig
Am Falkenhorst 13
56075 Koblenz  
 


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden "Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen"  
    (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, 
    Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart, mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, 
    spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 
    drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden 
    wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden 
    erlanen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Foto-Atelier S. Mellwig dies anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne 
    ausdrückliche Einbeziehung ebenso für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, 
    Lieferungen und Leistungen.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen
    ins Ausland.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, der Wohnsitz des Fotografen.
 
II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in 
    welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. 
    Sie gelten insbesondere auch für elektronische oder digital übermitteltes Bildmaterial. 
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial 
    um urheberrechtlich geschützte  Lichtbildwerke i.S.v. § 2  Abs.1 Ziff.5 
    Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind 
    eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in 
    dem Fall, dass Schadenersattz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es 
    an Drtitte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen 
    Verarbeitugn weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder 
    Zustand des Bildmaterial betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang 
    mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß vertragsgemäß 
    und wie verzeichnet zugegangen.
 
III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen 
    Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte 
    oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der LIeferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige 
    Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der 
    Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/s/n der Kunde angegeben 
    hat oder welche/s/r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
    Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass 
    das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur 
    Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über vorherigen Absatz hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, 
    Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen 
    ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder 
    teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, 
    zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet 
    unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen 
    Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Dateien verbleiben beim Foto-Atelier S. Mellwig. Eine Herausgabe der Dateien
    an den Auftraggeber erfolgt nur durch eine gesonderte Vereinbarung und 
    entsprechende Vergütung.
 
IV. Haftung

1. Foto-Atelier S.Mellwig übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
    abgebilderter Personen und Objekten. Es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes

    Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische

    Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten

    Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,

    Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die

    Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden

    Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde

    für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

V. Honorare


1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen

    Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

    vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

    Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche

    Spesen etc.), die vorher nicht besprochen worden, werden zusätzlich berechnet und gehen

    zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion

    in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung

    fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend

    dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. 

 

VI. Rückgabe des Bildmaterials


1. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind

    die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder

    die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

2. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in

    branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der

    Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz


1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

    Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall

    eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich

    weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zu ordnungsfähigem

    Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.

    übliche Nutzungshonorar zu zahlen.